Die Mannschaft
, [
63-64] plur. die -en. 1) * Die
Mannheit, ohne Plural; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es
noch im Oberdeutschen üblich ist. Jemanden die Mannschaft benehmen, ihn des
Vermögens der ehelichen Beywohnung berauben. 2) * Das Verhältniß zwischen dem
Lehensherren und Vasallen, und besonders die von dem letztern dem ersten
schuldige Treue, ingleichen der Lehenseid, die Huldigung, gleichfalls ohne
Plural; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, in welcher es in den mittlern
Zeiten häufig vorkommt. Schwed. gleichfalls Manskap. 3) Ein Mannsbild; doch nur
noch in einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes, von geringern,
leibeigenen oder zu gewissen Diensten verpflichteten und aufgebothenen
Mannsbildern. Das Dorf hat vier und sechzig Mannschaften, dienstbare Einwohner.
Acht und zwanzig Mannschaften meisten Theils Wäscher und Bleicher. Zu dieser
Arbeit müssen junge und starke Mannschaften aufgebothen werden. Im
Hochdeutschen gebraucht man es nur als ein Collectivum und ohne Plural. Die zum
Feuerlöschen nöthige Mannschaft. Die Mannschaft des Dorfes zu einem Treibejagen
aufbiethen. Ingleichen von mehrern gemeinen Soldaten. Die Mannschaft zusammen
kommen lassen. Schwed. Manskap. 4) In den Zusammensetzungen Kaufmannschaft,
Landsmannschaft, und vielleicht noch einigen andern bedeutet es den Stand eines
Kaufmannes, die Eigenschaft, das Verhältniß eines Landsmannes, so wie in
Hauptmannschaft so wohl die Würde eines Hauptmannes, als auch dessen Gebieth.
Siehe -Schaft. [
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