Der Mangold
, [
51-52] des -es, plur. doch nur von
mehrern Arten, die -e, der Hoch- und Oberdeutsche Nahme verschiedener Arten
Pflanzen. 1) Einer Art des Lungenkrautes, welche zum Unterschiede von andern
Arten Hirschmangold, genannt wird; Pulmonaria officinalis L. 2) Einer Art des
Gänsefußes, welche auch guter Heinrich heißt, Chenopodium bonus Henricus L. und
zum Unterschiede den Nahmen des schmierigen Mangolds führet. 3) Einiger Arten
des wilden Ampfers. So wird der Meerampfer, Rumex maritimus L. auch
Meermangold, und die gemeine Grindwurz, Rumex acutus L. auch Mangold und
Mengelwurz genannt. 4) Am häufigsten ist dieser Nahme von einer Art Kohles mit
dicken rübenartigen Wurzeln, welcher in Niedersachsen Beete, in einigen
Oberdeutschen Gegenden aber Beiße, Beißkohl, Beißrüben heißt; Beta L. Rother
Mangold, rothe Rüben, Beta rubra vulgaris, in Franken Runkel; gelber Mangold,
Beta lutea major; weißer Mangold, weiße Beete, Beta Cicla, Meermangold, Beta
maritima. Anm. Die letzte Art heißt im Dän. gleichfalls Mangold und im Böhm.
Manholt. Der Nahme ist ohne Zweifel Deutsch, ob er gleich dunkel ist. Die drey
ersten Arten sind insgesammt heilende Pflanzen, und da die eine Art auch
Mengelwurz heißt, so scheinet Mangel, oder doch dessen Ahnherr, mank,
fehlerhaft, ungesund, das Stammwort zu seyn, so daß es eine wider Mängel des
Leibes heilsame Pflanze bedeuten würde; wenn es nicht aus Mann und hold, oder
aus Mann und heil, oder endlich auch aus dem veralteten Man, Mank, Mangel und
Fehler, und heil zusammen gesetzet worden. Im alt Schwed. ist Manhelg, Manhaeld
und Manaelg, die öffentliche Sicherheit. Ein anderes Wort ist das Italiänische
Manigoldo, welches so wohl einen Henker, als auch einen grausamen Menschen
bedeutet, und seinen Deutschen Ursprung gleichfalls nicht verläugnen kann. Es
stammet vermuthlich von dem alten man, falsch, betrüglich, und hold ab, (
S. Meineid,) und bedeutet vermuthlich eben so viel als
Unhold. Der eigenthümliche Geschlechtsnahme Mangold ist hin und wieder in
Deutschland üblich, der aber auch aus Mann, homo, vir, und hold, oder gelten
zusammen gesetzet seyn kann. [
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