Die Mahlmetze
, [
29-30] plur. die -n, von dem
Zeitworte 2. Mahlen, molere. 1) Diejenige Metze, welche der Müller an einigen
Orten anstatt des Mahlgeldes von jedem Scheffel des gemahlnen Getreides für das
Mahlen bekommt. 2) An einigen Orten ist es auch eine Abgabe an den
Landesherren, welche in einer Metze, oder deren Werth an Gelde, von jedem
Scheffel Getreide, welchen ein Unterthan mahlen läßt, bestehet.
S. Mahlgroschen.