Das Luntenrecht
Das Luntenrecht,
[
2133-2134] des -es, plur. inus. ein Wort,
welches Logau im Scherze von dem Rechte des Stärkern gebraucht, so fern
dasselbe bloß auf Geschütz und Gewalt gegründet ist, welches man mit einem
ähnlichen Scherze auch wohl das kanonische Recht zu nennen pflegt, als eine
Anspielung auf die Kanonen, womit es erworben wird.