Lumpen
Lumpen,
[
2129-2130] verb. reg. act. gleichfalls
nur im gemeinen Leben, als einen Lump, d. i. verächtlichen, armseligen Menschen
behandeln. Jemanden lumpen. Er läßt sich nicht lumpen, sagt man von jemanden,
welcher eine Ehren halber vorfallende Ausgabe aus Geitz oder Armuth nicht zu
vermeiden sucht. Im Oberd. bedeutet Lumper auch einen Stümper.