Der Leibwagen
Der Leibwagen,
[
1997-1998] des -s, plur. die -wägen, an
den Höfen, derjenige Wagen, worin allein die Herrschaft fähret; zum
Unterschiede von den Hof- und Kammerwagen. Daher der Leibwagenmeister, der
nebst den unter ihm stehenden Leibwagenhaltern diese Wagen in seiner Aufsicht
hat. [
1999-2000]