Die Leibwache
Die Leibwache,
[
1997-1998] plur. die -n, Personen, welche
zur Bewachung, zur Sicherheit der Person des Landesherren bestimmt sind. Von
der Art ist im Felde die Leibwache die zur Bewachung des Hauptquartiers
bestimmten Soldaten. Sind solche allein dazu bestimmt, für die Sicherheit des
Fürsten auch an seinem Hofe zu wachen, so werden sie auch die Leibgarde und mit
einem völlig Französ. Ausdrucke die Garde du Corps genannt; obgleich zuweilen
beyde noch unterschieden werden.