Der Leibfall
Der Leibfall,
[
1995-1996] des -es, plur. die -fälle, in
einigen Gegenden, derjenige Fall, d. i. Umstand, da das Gut eines Leibeigenen
nach dessen Tode an den Eigenthumsherren zurück fällt; der Hauptfall. Daher
leibfällige Güter, welche nach dem Tode des Inhabers an den Eigenthumsherren
zurück fallen, und welche an andern Orten Schupflehen und Fallgüter genannt
werden.