Lehenhaft, oder Lehnhaft
Lehenhaft, oder Lehnhaft,
[
1975-1976] adj. et adv. die Eigenschaft
eines Lehens habend; lehenbar. Ein lehenhaftes Gut. Ingleichen zum Lehen
gehörig, in dem Lehen gegründet, wofür im Niedersächsischen und einigen andern
Gegenden das ungebräuchlichere lehnisch üblich ist.