Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Lehen | | Der Lehenbauer, oder Lehnbauer

Lehenbar, oder Lehnbar

Lehenbar, oder Lehnbar, [1973-1974] adj. et adv. 1) Der Lehen oder Belehnung fähig. Nach dem Schwabenspiegel wird ein Kind im dreyzehenten Jahre lehenbar. 2) Die Eigenschaft eines Lehens habend. Ein lehnbares Gut. ( S. Lehenhaft.) 3) In engerer Bedeutung, einem Fürsten lehenbar seyn, dessen Lehen oder Lehensmann seyn, bey ihm zu Lehen gehen.
Lehen | | Der Lehenbauer, oder Lehnbauer