Lehenbar, oder Lehnbar
Lehenbar, oder Lehnbar,
[
1973-1974] adj. et adv. 1) Der Lehen oder
Belehnung fähig. Nach dem Schwabenspiegel wird ein Kind im dreyzehenten Jahre
lehenbar. 2) Die Eigenschaft eines Lehens habend. Ein lehnbares Gut. (
S. Lehenhaft.) 3) In engerer Bedeutung, einem Fürsten
lehenbar seyn, dessen Lehen oder Lehensmann seyn, bey ihm zu Lehen gehen.