Die Legestadt
Die Legestadt,
[
1971-1972] plur. die -städte, überhaupt,
eine Stadt, in welche etwas niedergelegt wird. Besonders, 1) in der Deutschen
Reichsverfassung ist eine Legestadt diejenige, in welcher die Reichsanlagen von
den Ständen niedergelegte, d. i. bezahlet werden. In einigen Provinzen führen
daher auch diejenigen Städte diesen Nahmen, in welchen gewisse landesfürstliche
Abgaben entrichtet werden müssen. 2) Im Österreichischen sind Legestädte
diejenigen Städte einer Provinz, in welchen Waaren, welche in beträchtlicher
Menge aus fremden Ländern kommen, niedergelegt und vollständig verzollet werden
müssen. 3) Zuweilen wird auch eine Stapelstadt, in welcher die in einem
gewissen Bezirke vorbey gehenden Waaren auf eine gewisse Zeit zum Verkaufe
ausgelegt und feil gebothen werden müssen, eine Legestadt genannt.