2. Lecken
2. Lecken,
[
1961-1962] verb. reg. neutr. welches auf
doppelte Art gebraucht wird. 1) Mit dem Hülfsworte seyn, tropfenweise aus einem
Gefäße fließen, von flüssigen Körpern, besonders wenn sie durch einen Leck,
einen Spalt, dringen. Aller Wein ist aus dem Fasse geleckt. Auf welche Art es
doch nur selten vorkommt. 2) Am häufigsten mit dem Hülfsworte haben, im
gemeinen Leben, von Gefäßen, den flüssigen Körper durch einen Leck ein- oder
ausrinnen lassen; rinnen, bey den Böttchern drahnen, d. i. thränen. Das Faß
leckt. Das Schiff hat geleckt. Figürlich sagt man auch wohl leckende Augen
haben, für triefende, rinnende. Die Lichter lecken, wenn sie den geschmolzenen
Talg an dem Lichte herab rinnen lassen, welches auch laufen und rinnen genannt
wird. Anm. Im Oberdeutschen lechen, im Schwed. läcka, im Isländ. lecka, ohne
Zweifel von Leck, eine Spalte, Ritze, (
S. auch Lechzen) oder auch, besonders in der ersten
Bedeutung, von Lache, Lauge, so daß der Begriff der Flüssigkeit der herrschende
ist. Im Braunschweigischen ist es auch in thätiger Gestalt für sprengen üblich.
Da kommt der Amtmann, heißt es daselbst zuweilen, den muß man lecken, d. i.
Wasser sprengen, damit sich der Staub setze; über welchen Ausdruck ein
Hochdeutscher freylich allerley Glossen macht. [
1963-1964]