Die Laterne
Die Laterne,
[
1923-1924] plur. die -n, Diminut. das
Laternchen, Oberdeutsch Laternlein. 1. Eigentlich, ein Behältniß, dessen Wände
aus einer durchscheinenden Materie verfertiget sind, das darein gesetzte
brennende Licht vor dem Winde und Regen zu verwahren. Die Gassenlaterne,
Handlaterne, Blendlaterne, Stangenlaterne u. s. f. Jemanden mit der Laterne
nach Hause leuchten. 2. Figürlich, wegen einiger Ähnlichkeit in der äußern
Gestalt. 1) Ein blecherner Aufsatz auf einer Feuermauer, welcher an den Seiten
offen, oben aber mit einem spitzigen Dache versehen ist, und verhindert, daß
der Wind den Rauch nicht zurück treibe. 2) An den Kuppeln oder runden
Italiänischen Thürmen ist die Laterne ein kleines durchsichtiges Thürmchen,
welches oben auf denselben hervor raget. 3) In der Mechanik, besonders aber in
dem Mühlenbaue, ist die Laterne ein aus zwey Scheiben zusammen gesetztes
Getriebe, welches anstatt der Kämme cylindrische Stöcke hat, und auch der
Drehling, Dreyling, Trilling genannt wird. Anm. Ital Lanterna, Franz. Lanterne,
Engl. Lantern, alle von dem Lat. Laterna. Das letztere leitet man gemeiniglich
von latere ab, weil das Licht in einer Laterne gleichsam verborgen ist. Allein,
da so wohl ein Leuchter, als eine Laterne im Angels. Lechtern, Lihtern, genannt
wird, von Arn, Ern, ein Ort, Platz überhaupt, so ist, wie schon Ihre angemerket
hat, sehr wahrscheinlich, daß auch das Lateinische aus einer ähnlichen alten
Quelle herstammet. Denn daß in dem Worte Licht der Hauchlaut nicht wesentlich
ist, lässet sich sehr leicht beweisen. Auf ähnliche Art gebrauchen Notker und
Willeram das Wort Liehtfaz, eine Laterne, Lampe oder einen Leuchter zu
bezeichnen. Übrigens wird eine Laterne im gemeinen Leben auch eine Leuchte
genannt.