Die Lasterhaftigkeit
Die Lasterhaftigkeit,
[
1921-1922] plur. inus. die Fertigkeit zu
Lastern, so fern dieses Wort ehedem eine mit Schande verbundene Übertretung des
Gesetzes bedeutete. Da aber jetzt Laster von dieser Fertigkeit gebraucht wird,
so kommt jenes nunmehr seltener vor.