Längen
Längen,
[
1901-1902] verb. reg. welches das Activum
des vorigen Neutrius wenigstens in einigen Bedeutungen ist. 1. Lang machen, in
die Länge ausdehnen, erstrecken; wo es doch nur noch in einigen Fällen des
gemeinen Lebens üblich ist. 1) Bey den Bäckern wird der Teig gelänget, wenn er
mit dem Längeholze gewalzet und dadurch in die Länge ausgedehnet wird. Auch die
Metallarbeiter längen ein Metall, wenn sie es vermittelst des Hammers in die
Länge ausdehnen. 2) In der Seefahrt wird gespanntes Tauwerk gelänget, wenn es
der Länge nach nachgelassen, lockrer gemacht wird. 3) Im Bergbaue wird eine
Grube, oder ein Ort gelänget, wenn sie in die Länge getrieben oder fortgesetzet
werden. (
S. Längort.) 4) Eine Brühe längen, in den Küchen einiger
Gegenden, sie länger, d. i. dünner machen. 2. In der Landwirthschaft Thüringens
heißt einen Acker längen, ihn der Länge nach theilen, im Gegensatze des
Strümpfens, der Theilung in die Quere. Wo keine Gränzsteine vorhanden sind,
müssen die Anstößer in streitigen Fällen mit einander längen, d. i. das
streitige Stück Ackers der Länge nach mit einander theilen. Doch auch die
Längung. In der anständigern Sprechart ist in den vier ersten Fällen dafür
verlängern üblich.