Das Landskind
Das Landskind,
[
1893-1894] des -es, plur. die -er, im
gemeinen Leben, eine Person, welche aus einem Lande gebürtig ist, in Ansehung
desselben, und ohne Unterschied des Geschlechtes. Ein Preußisches, Sächsisches
Landskind, eine Person, welche in Preußen, in Sachsen, oder in einer zu den
Preußischen, den Sächsischen Staaten gehörigen Provinz geboren ist. Im
Oberdeutschen ein Landzögling, Landmann, Landsmann.