* Der Landpfleger
* Der Landpfleger,
[
1889-1890] des -s, plur. ut nom. sing.
eine im Hochdeutschen veraltete, im Oberdeutschen aber noch gangbare Benennung,
1) eines obrigkeitlichen Vorgesetzten einer ganzen Provinz oder doch eines
beträchtlichen Theiles derselben, dessen Pflege, d. i. Aufsicht, das Land
anvertrauet ist, eines Statthalters, Gouverneurs, Landvogtes u. s. f. In der
Deutschen Bibel kommt der Ausdruck in diesem Verstande noch sehr häufig vor. 2)
In geringerer Bedeutung ist der Landpfleger im Oberdeutschen der Vorgesetzte
eines obrigkeitlichen Kammeramtes auf dem Lande, entweder so fern solches aus
einem ehemahligen Landgerichte in der dritten Bedeutung dieses Wortes
entstanden ist, oder auch, weil ihm zunächst das Land mit Ausschließung der
Stadt anvertrauet ist. In Nürnberg führen fünf Raths- herren, welche die
Aufsicht über die sämmtlichen Güter des Rathes außer der Stadt haben, und
welchen die Pfleger und Kastner untergeordnet sind, den Nahmen der Landpfleger.
Sie zusammen genommen machen das Landpflegamt aus.
[
1891-1892]