Der Landpfennig
Der Landpfennig,
[
1889-1890] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -e, in einigen Gegenden, die Landessteuer, die durch das
ganze Land eingeführte Steuer von liegenden Gründen, besonders auf dem Lande.
In engerer Bedeutung ist im Osnabrückischen der Landpfennig die auf einem
Grundstücke haftende Abgabe, welche der Käufer jährlich an den Verkäufer
vergüten muß, weil die Abgaben daselbst auf dem Besitzer nicht aber auf dem
Grundstücke haften, und folglich auch nicht mit zu dem Käufer übergeben