Die Landleute
Die Landleute,
[
1889-1890] sing. car. 1) Leute, d. i.
Personen, welche auf dem Lande leben, im Gegensatze der Stadtleute; in der
härtern Sprechart, das Landvolk. 2) Die zu einem Landgerichte gehörigen, einem
Landgerichtsherren unterworfenen Leute; nur in einigen Oberdeutschen Gegenden,
z. B. im Österreichischen. (
S. Landmann und Landsmann.) Ottfried nennet auch die
Menschen, als Bewohner der Erde, Lantleute.