Landläufig
Landläufig,
[
1889-1890] adj. et adv. 1) Im Lande herum
laufend, im gemeinen Leben. Landläufig werden. 2) Im ganzen Lande gänge und
gebe. Landläufige Münze. Im Oberd. auch landgebig. 3) Im Lande üblich, dem
Landesgebrauche, den Landesgewohnheiten gemäß, landüblich; am häufigsten im
Oberdeutschen.