Das Landgut
Das Landgut,
[
1887-1888] des -es, plur. die -güter,
Diminut. das Landgütchen, Oberd. Landgütlein, ein Gut, d. i. ein Hof mit den
zum Feldbaue gehörigen Grundstücken, auf dem Lande, besonders so fern es
jemanden zustehet, welcher nicht eigentlich zum Bauernstande gehöret. Man
theilet die Landgüter in Rittergüter, Freygüter und Unterthanengüter oder
Bauergüter.