Die Landgränze
Die Landgränze,
[
1887-1888] plur. die -n, im gemeinen
Leben, die Gränze eines Landes, die Landesgränze; ingleichen körperliche
Zeichen, wodurch dieselbe angedeutet wird; die Landmark, und wenn es ein Stein
ist, der Landstein.
S. auch Landgraben und Landwehr.