Kuppeln
Kuppeln,
[
1841-1842] verb. reg. act. welches mit
koppeln ein und eben dasselbe Wort ist, aber nur in einigen Fällen gebraucht
wird. 1) Für koppeln, d. i. verbinden, im eigentlichen Verstande, ist es in der
Baukunst üblich, wo gekuppelte Säulen zwey Säulen sind, welche so nahe bey
einander stehen, daß sie sich mit ihren breitesten Theilen berühren. Gekuppelte
Bildsäulen, welche aus Einem Stücke gemacht sind, und auf Einem Fuße stehen. 2)
Figürlich, eine Verbindung zwischen zwey Personen verschiedenen Geschlechtes
stiften. So wohl von einer ehelichen Verbindung, wo es theils nur in der
niedrigen Sprechart, theils nur im verächtlichen Verstande gebraucht wird. Zwey
Personen zusammen kuppeln. Als auch von einer unerlaubten Verbindung bloß zur
Befriedigung sinnlicher Begierden; wo es auch absolute üblich ist. Kuppeln, d.
i. zweyen Personen verschiedenen Geschlechtes zur Befriedigung der Wollust
behülflich seyn, beyde, oder doch einen Theil dazu zu bereden suchen. Anm. In
der letzten Bedeutung auch im Dänischen koble, im Schwed. koppla. Im Nieders.
ruffeln, welches aber auch ein geheimes Verständniß in unerlaubten Dingen haben
bedeutet, welches man im gemeinen Leben der Hochdeutschen durch kaupeln, solche
Personen Kaupler und Kauplerinnen, solche Handlungen aber Kaupeleyen zu nennen
pfleget; welche Wörter mit kuppeln verwandt zu seyn scheinen.
S. Koppeln. [
1843-1844]