1. Kriegen
1. Kriegen,
[
1785-1786] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, und so wie das Hauptwort eigentlich schreyen,
hernach zanken, streiten und prozessieren bedeutete, jetzt aber in allen diesen
Bedeutungen veraltet ist, wo man es nur noch für Krieg führen, in der dritten
figürlichen Bedeutung des Hauptwortes gebraucht. Will die Stadt mit dir
kriegen, so belägere (belagere) sie, 5 Mos. 10, 12. Das Land hörte auf zu
kriegen, Jos. 11, 23.
Es mag ein andrer kriegen, Dem Mars im Herzen steckt, Opitz.
Anm. In dieser letzten Bedeutung bey den Schwebischen
Dichtern, und in einer Verordnung Kaiser Friedrichs von 1436 schon kriegen.
Wenn ein Hund ein Thier anbellet, welches ihm stehet, oder Stand hält, so sagen
die Jäger der Hund krieget. Ich weiß nicht, ob es hier streiten, oder bellen
bedeutet. [
1785-1786]