2. Die Kost
2. Die Kost,
[
1729-1730] plur. car. 1) Speise, als ein
Collectivum, eßbare Körper, so fern sie als Speise gebraucht werden; am
häufigsten im gemeinen Leben, und in Ansehung ihrer Beschaffenheit. Sich mit
geringer Kost behelfen. Hausmannskost, gewöhnliche Speisen, wie man sie täglich
in seinem Hause isset. Erdäpfel sind eine sehr nahrhafte Kost. In weiterer
Bedeutung für Speise oder Lebensmittel, ist es veraltet. Ich mästete mich und
meine Brüder nicht von der Landpfleger Kost, Nehem. 5. 14, 18; von den
Lebensmitteln, welche den Landpflegern gereicht werden mußten. Nur Haged. singt
noch:
Die Freiheit kann der Kost Kraft und Gedeihen schenken, Und
die fehlt Fürsten oft bey ihrem Göttermahl.
Im Nieders. ist Zukost Zugemüse, und Vorkost ein Gericht,
welches von dem Hauptgerichte hergehet. 2) Noch mehr, der ganze Unterhalt, so
fern er vornehmlich in der Speise bestehet. Dem Gesinde Kost und Lohn geben. Zu
jemanden in die Kost gehen, zu ihm an den Tisch gehen, bey ihm gewöhnlich
speisen und zwar für die Bezahlung. Bey jemanden in der Kost seyn. Sich zu
jemanden in die Kost verdingen. Ein Kind bey jemanden in die Kost thun. Die
freye Kost bey jemanden heben. Um die Kost, für die Kost dienen oder arbeiten.
Jemanden in die Kost nehmen.
S. Bekostigen. Anm. Schon bey dem Stryker Chost, und im
Schwabensp. Kost, für Unterhalt. Im Schwed. und Dän. ist Kost Speise. Es
gehöret unstreitig zu dem Geschlechte des Zeitwortes kauen, von welchem das
Nieders. Kuse, ein Backzahn, schon den Ableitungslaut s angenommen hat.
S. auch Kosten, gustare, die Köste und Gast. Für Kost,
Unterhalt, ist im Nieders. auch Hoolje üblich, von hollen, halten.