Der Kölnhof, oder Kölnerhof
Der Kölnhof, oder Kölnerhof,
[
1693-1694] des -es, plur. die -e, eine in
einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes, übliche Benennung eines
zinspflichtigen Meierhofes, wo das Wort zuweilen auch Kellerhof lautet. Es ist
aus dem mittlern Lat. Colonus und Colonarius; daher auch Kölner, und verderbt
Keller, in eben diesen Gegenden einen zinspflichtigen Besitzer eines solchen
Gutes bedeutet.
S. 2. Keller, und den Du Fresne v. Colonus, wo bewiesen
wird, daß diese Art Leute keine Leibeigene, sondern nur zinspflichtige
Unterthanen waren.