Das Köhrrecht
Das Köhrrecht,
[
1689-1690] des -es, plur. die -e, ein nur
noch in einigen Gegenden übliches Wort. 1) Das Recht zu wählen, das Wahlrecht,
wo es auch Kührrecht lautet. 2) In engerer Bedeutung, in einigen
Niedersächsischen Gegenden, das Recht des Grundherrn, nach dem Tode des
Leibeigenen das beste Stück aus der Verlassenschaft zu sich zu nehmen,
S. Kurmede.