Die Köhr
Die Köhr,
[
1687-1688] plur. die -en, eine altes, bey
den Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort, welches ehedem eine jede
Empfindung durch die Sinne bedeutete, hernach aber in engern Verstande von der
Untersuchung vermittelst der Sinne, und figürlich von einer jeden Wahl und dem
Rechte zu wählen gebraucht wurde. In dieser figürlichen Bedeutung ist es theils
noch in dem durch die Schreibart verstellten Worte Chur, (
S. dasselbe,) theils in den natürlichen Gestalten Köhr,
Köhre und Kuhr in den gemeinen Mundarten üblich. Die Köhr haben, die Wahl,
ingleichen das Recht zu wählen. In Niedersachsen bedeutet es auch Willkühr,
freye Gewalt; das habe ich ja wohl Köhre, Macht. In engerer Bedeutung ist die
Köhre oder Willkühr, ein von der Obrigkeit und den Unterthanen aus freyer
Entschließung gemachtes Gesetz, ingleichen eine auf solche Art verordnete
Geldstrafe, in welcher letzten Bedeutung Köhr und Kühr noch in vielen Dörfern
Obersachsens üblich sind, wo z. B. ein Einwohner einen Groschen Kühr erlegen
muß, wenn er auf dem von dem Richter herum geschickten Hammer nicht zur
Versammlung der Gemeine kommt.
S. das folgende.