Der Knabe
Der Knabe,
[
1647-1648] des -n, plur. die -n, Diminut.
das Knäbchen, Oberd. Knäblein. 1) * In der weitesten Bedeutung, eine jede junge
Mannsperson, selbst ein junger Mann, d. i. eine männliche Person, bis bald nach
dem angetretenen männlichen Alter; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung,
in welcher es noch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt. Im Scherze sagt
man noch ein alter Knabe, eine bejahrte Mannsperson. (
S. Knappe) welches noch ein Überbleibsel dieser
Bedeutung ist. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein Kind männlichen
Geschlechtes, eine junge Mannsperson, so lange sie noch nicht das
Jünglingsalter erreicht hat, d. i. von der Empfängniß an bis zum 14ten oder
15ten Jahre; wo es in der anständigern Schreibart für die niedrigern Junge und
Bube vorkommt. Mit einem Knäbchen schwanger gehen. Von einem Knäbchen entbunden
werden. Ein ungezogener, ein artiger, ein frommer Knabe. Ein Edelknabe,
Bauerknabe, Schulknabe, Hirtenknabe u. s. f. Anm. Im Nieders. Knape, im Dän.
Knab, im Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - . Nach
dem Isidor war bey den alten Galliern Gnabat, wofür man vielleicht richtiger
Gnaba lieset, natus, generatus, filius. creatus vel enixus. Das Engl. Knave,
ein Knecht ingleichen ein Betrieger, kommt mehr mit dem heutigen Knappe
überein,
S. dasselbe. Der Genitiv des Knaben ist in der
anständigen Schreibart am üblichsten; dagegen man im gemeinen Leben häufig des
Knabens sagt.
S. Knappe, Knecht, Kneipschenke.