Kleiben
Kleiben,
[
1613-1614] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, für
das Neutrum kleben, in welchem Verstande es schon bey dem Ottfried kliban
lautet, ob sie gleich auch das gewöhnlicherer kleban bey ihm findet. In dieser
Gestalt kommt es im Hochdeutschen nur noch zuweilen in bekleiben vor,
S. dasselbe. 2. Als ein Activum, wo es die thätige
Gattung von kleben ist, kleben machen. 1) Vermittelst einer kleberigen
Feuchtigkeit befestigen, hangen machen. Ein Bild an die Wand kleiben. Zwey
Blätter Papier zusammen kleiben. Es wird in diesem Verstande nur noch in
einigen wenigen Fällen gebraucht, indem in den meisten besondere Ausdrücke
üblich sind. So gebraucht man für kleiben leimen, kleistern und pappen, wenn
das kleberige Verbindungsmittel Leim, Kleister oder ein Mehlbrey ist. Aber auch
da, wo das allgemeinere kleiben noch gebraucht werden kann, z. B. wenn der
Kleber ein Gummi ist, gebraucht man im Hochdeutschen gemeiniglich kleben, so
unbillig es auch ist, das Neutrum mit seinem Activo zu verwechseln, wenn beyde
bequem unterschieden werden können. 2) Eine Wand kleiben, oder nur schlechthin
kleiben, das Fachwerk einer hölzernen Wand mit naß gemachtem Lehme ausfüllen,
eine bey der Bauart auf dem Lande und in kleinern Städten sehr übliche
Verrichtung, wo dieses Wort niemahls kleben, sondern allezeit kleiben, und im
Nieders. auch kleimen, klehmen lautet. Anm. Schon bey dem Ottfried in der
thätigen Form kleiban, kleipan, der es aber auch in weiterer Bedeutung für
heften, anheften gebraucht. In einigen Oberdeutschen Gegenden gehet es
irregulär, ich kliebte, geklieben. (
S. Bekleiben.) Die Niedersachsen unterscheiden kleben
und kleiben gleichfalls, kehren sie aber um. Das Neutrum heißt bey ihnen
kliven, das Activum aber kleven. Indessen verwechseln sie sie eben so gern, als
die Hoch- und Oberdeutschen.