Klammern
Klammern,
[
1601-1602] verb. reg. act. et neutr. 1)
Mit den Händen oder Klauen fest halten, als das Intensivum oder Iterativum des
veralteten klammen, oder auch von dem vorigen Klammer; am häufigsten in den
Zusammensetzungen anklammern, beklammern u. s. f.
Kaum sah er den Kater Über den Räsicht geklammert - Zachar.
d. i. auf dem Käfich liegend, und sich mit seinen Klauen auf
demselben fest haltend. Bey dem Grafen Otto von Bottenleube kommt es in
figürlichem Verstande vor:
Din minne ist gar ein zange mir sie klembert mich, ich muos
zuo dir;
d. i. sie hält mich, oder ziehet mich. 2) Als das Iterativum
oder Intensivum von klemmen, wo es im gemeinen Leben zuweilen statt dieses
Wortes gebraucht wird. Einem Pferde die Hoden zusammen klammen, eine Art des
Wallachens.