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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Klammer | | Klammgällig

Klammern

Klammern, [1601-1602] verb. reg. act. et neutr. 1) Mit den Händen oder Klauen fest halten, als das Intensivum oder Iterativum des veralteten klammen, oder auch von dem vorigen Klammer; am häufigsten in den Zusammensetzungen anklammern, beklammern u. s. f.
Kaum sah er den Kater Über den Räsicht geklammert - Zachar.
d. i. auf dem Käfich liegend, und sich mit seinen Klauen auf demselben fest haltend. Bey dem Grafen Otto von Bottenleube kommt es in figürlichem Verstande vor:
Din minne ist gar ein zange mir sie klembert mich, ich muos zuo dir;
d. i. sie hält mich, oder ziehet mich. 2) Als das Iterativum oder Intensivum von klemmen, wo es im gemeinen Leben zuweilen statt dieses Wortes gebraucht wird. Einem Pferde die Hoden zusammen klammen, eine Art des Wallachens.
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