Der Kläger
Der Kläger,
[
1599-1600] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Klägerinn, eine Person, welche klagt. Die Kläger gehen umher, Pred.
12, 5. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur in der engern gerichtlichen
Bedeutung des Zeitwortes, eine Person, welche bey dem Richter, oder vor Gericht
klaget, im Gegensatze des Beklagen. Wo kein Kläger ist, da ist auch kein
Richter. Kläger seyn. Als Kläger erscheinen. Im Schwabenspiegel Clager.