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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Klagendung | | Die Klageschrift

Der Kläger

Der Kläger, [1599-1600] des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Klägerinn, eine Person, welche klagt. Die Kläger gehen umher, Pred. 12, 5. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur in der engern gerichtlichen Bedeutung des Zeitwortes, eine Person, welche bey dem Richter, oder vor Gericht klaget, im Gegensatze des Beklagen. Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Kläger seyn. Als Kläger erscheinen. Im Schwabenspiegel Clager.
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