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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Kirchenpropst | | Der Kirchenraub

Der Kirchenrath

Der Kirchenrath, [1585-1586] des -es, plur. die -räthe. 1) Ein Rath, d. i. Raths-Collegium, in kirchlichen und gottesdienstlichen Sachen, welches am häufigsten ein Consistorium, an manchen Orten auch das Kirchengericht, Kirchenamt, das geistliche Gericht u. s. f. genannt wird. Der Oberkirchenrath, das Ober-Consistorium. 2) Ein einzelnes Mitglied eines solchen Collegii; ein Consistorial-Rath. 3) Einige Oberdeutsche Schriftsteller gebrauchen dieses Wort auch für Kirchenversammlung so wohl als für Synode.
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