Der Kirchenpropst
Der Kirchenpropst,
[
1585-1586] des -es, plur. die -pröpste,
an einigen Orten der evangelischen Kirche, ein Propst, d. i. Vorgesetzter in
kirchlichen und gottesdienstlichen Angelegenheiten, welcher die Aussicht über
die Kirchen und Schulen eines gewissen Bezirkes hat, unter dem Superintendenten
stehet, und zuweilen noch Inspectores oder Kirchen-Inspectores unter sich hat.
S. Propst.