Der Kesselfang
Der Kesselfang,
[
1559-1560] des -es, plur. inus. eine
ehedem übliche Art eines Ordalii, da jemand einen Fang, d. i. Griff, in einen
Kessel siedenden Wassers that, seine Schuld oder Unschuld dadurch an den Tag zu
bringen; im mittlern Lat. Judicium aquae ferventis, Aqua calida.