Die Kenntniß
Die Kenntniß,
[
1549-1550] plur. die -sse, von dem
Zeitworte kennen, die Vorstellung, welche man von einem Dinge hat. 1) In der
ersten und dritten engern Bedeutung des Zeitwortes, die klare und deutliche
Vorstellung, welche man von einem Dinge hat; wo es doch nur von Sachen, nicht
aber von Personen gebraucht wird. Der Kranke liegt ohne Kenntniß, wenn er
seiner und anderer Dinge sich nicht bewußt ist. Ich habe keine Kenntniß von
dieser Sache. Die Kenntniß Gottes, Opitz, wofür aber Erkenntniß üblicher ist,
S. dieses Wort. 2) Der Inbegriff aller klaren und
deutlichen Vorstellungen, welche man hat. Von Kenntniß und Unterricht entblößt
seyn. Noch mehr im Plural. Der Fortgang, welchen eine Nation in ihren
Kenntnissen macht. Der Horizont menschlicher Kenntnisse. Seine Kenntnisse
ausbreiten. Anm. Von dem t euphonico in diesem Worte
S. Bekenntniß Anm. Die Niedersachsen sagen nur Kennis,
gebrauchen es aber auch für Bekanntschaft, in welchem Verstande es im
Hochdeutschen ungewöhnlich ist. Eben daselbst ist es ungewissen Geschlechtes,
welches auch viele Hochdeutsche, so wie in andern Wörtern, die sich auf -niß
endigen, nachahmen; obgleich das weibliche am häufigsten gebraucht wird.
S. Erkenntniß Anm. und - Niß.