Kenntlich
Kenntlich,
[
1549-1550] -er, -ste, adj. et adv. was
erkannt, d. i. von andern Dingen seiner Art unterschieden werden kann,
kenntbar; so wohl in der allgemeinen, als der ersten engern Bedeutung des
Zeitwortes. Die Schrift ist nicht mehr kenntlich, wenn sie verblichen,
verwischt u. s. f. ist. Er ist auch im Tode noch kenntlich. Daher die
Kenntlichkeit, plur. inus. Die Niedersachsen haben dafür das Beywort kennig,
besonders in dem zusammen gesetzten eenkennig, ein eigenes besonderes Merkmahl
habend, woran man es von allen andern Dingen seiner Art unterscheiden kann.
S. T.