3. Die Kabel
3. Die Kabel,
[
1457-1458] plur. die -n. 1) Das Los und
ein Theil von mehrern, welche nach dem Lose verkaufet werden sollen; ein am
häufigsten in Niedersachsen übliches Wort. So theilet man einen mit Holz
bewachsenen Platz, wo das Holz auf dem Stamme verkaufet werden soll, in gewisse
Kabeln. Auch die Gemeindewiesen und andere Gemeindestücke werden in Kabeln
getheilet, und unter die Nachbarn nach dem Lose vertheilet. 2) In weiterer
Bedeutung auch wohl überhaupt ein Theil, ein Antheil. So ist in den Seestädten
die Kabel oder Kabelung, eine Partie Waaren, welche bey einer öffentlichen
Steigerung auf ein Mahl zum Verkaufe ausgesetzt werden. In Obersachsen muß
jeder frohnbarer Bauer in der Ernte seine Kabel (den ihm zugefallenen,
angewiesenen Theil,) abbringen. Eben daselbst muß er seine ihm zugehörigen
kabeln und Zäunen und Gehägen in gutem Stande erhalten, seinen Antheil an den
Gemeindezäunen und Gehägen. Anm. Im Wendischen ist Kabl gleichfalls das Los,
und kabluju losen. Man könnte es in dieser Bedeutung gleichfalls von dem
vorigen Kabel ableiten, so fern ein solcher bestimmter Theil mit einem Seile
von gewisser Länge abgemessen wird, in welcher Bedeutung auch Faden, Seil,
Kuthe u. s. f. und im mittlern Lat. Funiculus vorkommen. Allein, da im Schwed.
Kafle und Kaefing einen kleinen runden Stab bedeutet, welches das Diminut. von
Kaepp, ein Stab, Lat. Cippus, Franz. Cep, Ital. Ceppo ist,
S. Knebel: so siehet man dieses billig als das Stammwort
an, zumahl, da bekannt ist, daß man schon in den ältesten Zeiten sich bey dem
Losen der Stäbe bedienet hat.
S. Kabeln. Im Poln. ist Kawal ein jedes Stück, Theil
eines Ganzes.