Keilen
Keilen,
[
1537-1538] verb. reg. act. et neutr. und
zwar letzteres mit dem Hülfsworte haben. 1) Mit Keilen spalten, oder
befestigen. Aus einander keilen, mit Keilen aus einander treiben. So auch in
den Zusammensetzungen einkeilen, verkeilen u. s. f. 2) Die Gestalt eines Keiles
bekommen; doch nur in auskeilen. 3) Schlagen, stoßen, im gemeinen Leben,
S. Keil Anm.