Kehlen
Kehlen,
[
1533-1534] verb. reg. act. 1) Mit Kehlen,
d. i. Rinnen, versehen; ein vornehmlich bey den Tischlern und Zimmerleuten
übliches Wort, wo eine Leiste gekehlet wird, wenn man ihr solche Verzierungen
gibt. Daher die Kehlung. 2) Einen Fisch kehlen, ihm die Kehle ausschneiden; ihn
auskehlen. So werden die Häringe gekehlet, ehe sie eingesalzen werden.