Die Kebsehe
Die Kebsehe,
[
1527-1528] plur. die -n, eine
unrechtmäßige Ehe, diejenige Verbindung, wo zwey Personen ehelich mit einander
leben, ohne durch die Kirche dazu berechtiget zu seyn; mit einem Lat. und
nunmehr gewöhnlicher gewordenen Ausdrucke, der Concubinat. In den Monseeischen
Glossen Chepisoth.
S. Kebsweib.