Das Kaufmannsgut
Das Kaufmannsgut,
[
1525-1526] des -es, plur. die -güter. 1)
Gut, welches einem Kaufmanne gehöret, so fern es zur Handlung bestimmt ist,
Waaren der Kaufleute. 2) Das ist nicht Kaufmannsgut, dienet nicht zum Handel,
ist keine gangbare Waare.