Der Kanzler
Der Kanzler,
[
1495-1496] des -s, plur. ut nom. sing.
dessen Gattinn die Kanzlerinn. 1) Der oberste Vorgesetzte einer Kanzelley, in
der zweyten Bedeutung dieses Wortes, da denn dieses Wort eine der vornehmsten
Würden in einem Staate bezeichnet.
S. Erzkanzler, Großkanzler, Reichskanzler, Kronkanzler,
Hofkanzler u. s. f. Aus dem mittlern Lat. Cancellarius, Ital.
Cancelliere, Franz. Chancelier, Engl. Chancellour, 2) Ehedem bedeutete dieses
Wort in geringerm Verstande einen Kanzellisten, Kanzelleyschreiber, in welchem
Verstande Cancellarius in mittlern Lateine häufig vorkommt; ja 3) auch einen
geringen Kanzelleybedienten, welcher die Kanzelleyzimmer auf und zuschließet,
für ihre Reinlichkeit sorget u. s. f. Daher in Schweidnitz noch der
Thürschließer der Rathsstube Kanzler genannt wird.