Der Kammerrath
Der Kammerrath,
[
1487-1488] des -es, plur. die -räthe, ein
fürstlicher Rath, welcher bey einer Finanz-Kammer als Beysitzer angestellet
ist, oder einer solchen Finanz-Kammer in ihren Angelegenheiten dienet. An
einigen Orten werden sie Schatzräthe genannt.