Der Kammer-Prozeß
Der Kammer-Prozeß,
[
1487-1488] des -sses, plur. die -sse. 1)
Ein Prozeß, welcher eine fürstliche Finanz-Kammer betrifft. 2) Ein Prozeß,
welcher von einem Kammergerichte geführet wird. 3) Die bey einem Kammergerichte
übliche Prozeß-Ordnung; ohne Plural.