Der Kammermeister
Der Kammermeister,
[
1487-1488] des -s, plur. ut nom. sing. an
einigen Orten, der Vorgesetzte einer Finanz-Kammer, besonders in einem kleinen
Staate. An andern Orten führet der Vorgesetzte der Rentkammer, welche der
Kammer gemeiniglich untergeordnet ist, diesen Nahmen.