Die Kammer-Matrikel
Die Kammer-Matrikel,
[
1487-1488] plur. die -n, 1) Das
Verzeichniß der sämmtlichen bey dem kaiserl. Kammergerichte befindlichen
Personen. 2) Noch häufiger, das Verzeichniß desjenigen, was ein jeder
Reichsstand zur Unterhaltung dieses Kammergerichtes jährlich beytragen muß.