Der Kammerknecht
Der Kammerknecht,
[
1485-1486] des -es, plur. die -e. 1) Eine
Person, welcher der Finanz-Kammer eines Herren mit Leibeigenschaft zugethan
ist, als ein Leibeigener zu dessen Kammergütern gehöret; eine größten Theils
veraltete Bedeutung, welcher die Juden ehedem des Kaisers und des Reichs
Kammerknechte genannt wurden. Im mittlern Lat. Camerlingus, Fiscalinus. 2) In
einigen Gegenden werden noch geringe Personen, so fern sie bey einer
Finanz-Kammer in Diensten stehen, Kammerknechte genannt.