Der Kammerjunker
Der Kammerjunker,
[
1485-1486] des -n, plur. die -n, ein
junger Edelmann, welcher zur Bedienung einer fürstlichen Person in ihren
Zimmern bestimmt ist, und zwischen den Kammerherren und Kammer-Pagen in der
Mitte stehet; ein adeliger Kammerbedienter vom zweyten Range.