Der Kammerherr
Der Kammerherr,
[
1485-1486] des -en, plur. die -en,
vornehme Hofbediente von Adel, welche die Aufwartung bey einer fürstlichen
Person in ihren Wohnzimmer haben, und welchen an großen Höfen noch ein
Ober-Kammerherr vorgesetzet ist; adelige Kammerbediente vom ersten Range.
Dessen Gattinn, die Kammerherrinn. In mittlern Lat. Cambellanus, Cambrerius,
Franz. Chambellain.
S. Kämmerling.